Antrag / Anfrage / Rede
Anleinpflicht für Hunde
Wird ausreichend auf die Anleinpflicht für Hunde geachtet?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
immer wieder berichten Bürger, dass einige Hundebesitzer sich nicht an die nötige Rücksichtnahme halten. Folgende Beispiele wurden genannt:
- großer Hund rennt auf Höhe Feuerwehrhafen/Spielplatz auf picknickdecke mit Kleinkindern und erschrickt diese. Wird nicht vom Besitzer unterbunden
- Hunde werden Nähe mainspielplätzen und am Hubland oft frei laufen gelassen oder laufen neben Fahrradfahrern her. Teilweise anwesende Kontrolleure vom Ordnungsamt belassen es bei Ermahnungen
- Hund springt um Radfahrendes Kleinkind welches an der Freilaufläche Zellerau/main am Gehweg fahren übt. Halter behaupten hier hätten Hunde "Vorfahrt" und man solle das (weinende) Kind halt nicht hier fahren lassen. Von Rücksicht leider keine Spur.
Deshalb frage ich:
1. Ist der o.g. Sachverhalt der Verwaltung bekannt; wie oft werden Kontrollen gemacht?
2. Was ist das Ergebnis der Kontrollen?
3. Vielleicht kann man auch einen verantwortlichen bei Stadt oder Polizei benennen um Verstöße melden zu können.