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Antrag / Anfrage / Rede

Grundstück am Weg zur Neuen Welt: Bebauung?

Vorabinformation zu einer mündlichen Anfrage im Ferienausschuss am 6.9.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuchardt,

nach mir vorliegenden Informationen, wird das Grundstück Flurnummer 1169 am Weg zur Neuen Welt zum Verkauf angeboten.

Dazu meine Nachfrage:
Wie ist das Grundstück im Flächennutzungsplan festgesetzt?
Falls dort eine Bebauung möglich wäre, gibt es dafür einen gültigen Bebauungsplan?
Unabhängig von der derzeitigen Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks:
Wurde der Wunsch an die Stadt herangetragen, das Grundstück zu bebauen?
Wenn ja, wurden auch schon konkrete Vorstellungen über die Art der Bebauung genannt?

Mit freundlichen Grüßen,
Heinz Braun

 

Antwort:

Auf meine mündliche Anfrage bzgl. Flurnummer 1169, Weg zur neuen Welt 
bekam ich im Ferienausschuss nachfolgende Aussagen von R. Scheller:
 
Ja, eine  Bebauung wäre möglich. 
Festsetzung ist  Allgemeines Wohngebiet.
Es gibt keinen Bebauungsplan und  stellt wohl eine Bebauung im Außenbereich
da.

Ja, der Stadt sind Überlegungen bekannt, das Grundstück zu bebauen.
Bebauung müsste sich an der Umgebungsbebauung ausrichten.
Möglich wäre damit eine zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 bzw.
0,35 und einer überwiegenden Bebauungshöhe von einem Geschoss hangseitig
und zwei Geschossen talseitig.
 
Genauere Vorstellungen des Vorhabenträgers sind angeblich noch nicht
bekannt.
Einen Zeitplan konnte er nicht nennen.
 
Noch ungeklärt ist noch die Erschließung. Wohl noch keine vorhanden, sowie
ein vorhandenes Biotop auf dem Areal.
 
Eine Gefahr für das Grundstück Fl.Nr. 1200 sehe ich dadurch derzeit nicht.