Antrag / Anfrage / Rede
Heuchelhofstraße: Schilder für Radfahrer?
Autofahrer würden den Radlern damit mehr Verständnis entgegenbringen
Ende Juni hat ein Bürger in einem Brief an die Verwaltung seine Sorge über die gefährliche Fahrradverbindung auf den Heuchelhof zum Ausdruck gebracht.Darin fordert er unter anderem ein Schild, das auf Radfahrer hinweist, die zulässigerweise die Heuchelhofstraße bergauf befahren.Vielen Kfz-Fahrern ist das nicht bewusst, oder sie sind der Meinung, es ist verboten. Das Verhalten der Autofahrer ist oft dementsprechend.Es reicht von Hupen, Zurufen bis zu gefährlichen Überholmanövern mit denkbar knappem Abstand zum Fahrradfahrer.Um Missverständnisse bei PKW- und LKW-Fahrern vorzubeugen und damit solche gefährlichen Situationen zu vermeiden, schlägt er ein Hinweisschild vor, das an geeigneter Stelle auf das erlaubte Radfahren bergauf hinweist.
Dazu meine Nachfrage:
Hat der Bürger schon eine Antwort erhalten?
Lässt die Antwort hoffen, dass baldmöglichst mit einem entsprechenden Schild gerechnet werden kann?
Eine solches Hinweisschild, würde zum Verständnis der Verkehrsteilnehmer dort beitragen und wäre somit eine echte Hilfe für Alltagsradler auf dieser Strecke.
Beispiele aus Hannover, Kiel und Oldenburg habe ich im Anhang beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen,
Heinz Braun
Antwort (Sitzungsprotokoll vom 07.09.17):
Dem Vorschlag, einen Warnhinweis aufzustellen, stehe die Verwaltung sehr kritisch gegenüber. Stadtratsmitglied Friedl habe dies in der Valentin-Becker-Straße / Seinsheimstraße bereits einmal beantragt, was damals abgelehnt worden sei. Denn es handele sich nicht um ein zugelassenes Verkehrsschild.
Außerdem sei es nicht wirklich notwendig, weil die Benutzung eines Radweges ganz klar durch die blauen Schilder geregelt sei. Sei ein solches Schild nicht aufgestellt, wie dies in der Heuchelhofstraße der Fall sei, könne selbstverständlich die Fahrbahn auch von Radfahrern als Verkehrsteilnehmern genutzt werden. Ein gesonderter Hinweis darauf sei nicht notwendig. Es gehe wohl v.a. darum, auf dem provisorisch eingerichteten Weg entsprechende Rücksicht walten zu lassen.
Sie hätten sich auch bei der Stadtverwaltung in Kiel erkundigt. Dort würden solche Schilder tatsächlich nur aufgestellt, um vorübergehend auf Änderungen in der Befahrung von Straßen hinzuweisen. Es handele sich aber nicht um eine dauerhafte Beschilderung, vielmehr würden die Schilder für ca. 3 bis 4 Monate aufgestellt. Die jetzt
existierende Regelung am Heuchelhofberg bestehe aber bereits seit 2014, so dass von einer gewissen Kenntnis ausgegangen werden könne. Daher sei die Aufstellung eines solchen Schildes nicht beabsichtigt. Es werde an gegenseitige Rücksichtnahme appelliert.
Stadtratsmitglied Braun weist darauf hin, dass es sich hier auch nur um eine vorübergehende
Beschilderung handeln würde, bis der neue Radweg nach Fertigstellung der Autobahn nutzbar sei.
Stadtkämmerer R. Scheller erklärt, dass die Beschilderung nur bei Veränderungen von Verkehrssituationen aufgestellt werde. Die Situation am Heuchelhofberg bestehe aber in dieser Form bereits seit 2014, weshalb das Schild 2014 in der Übergangszeit hätte aufgestellt werden müssen und nicht erst drei Jahre später.
Stadtratsmitglied Braun hielte es dennoch für gut, wenn dadurch Unfälle vermieden werden könnten.