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Antrag / Anfrage / Rede

Spezialmaschine zur Reinigung des Bodenbelags

Für die Fußgängerzone

Kaiserstraße.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


mit Verwunderung hat ÖDP Stadtrat Braun erlebt, dass ein Beschluss zur Spezial-Reinigungsmaschine in der Sitzung des Werkausschusses vom 10.04.2019 in eine Mitteilung „umgewandelt“ wurde. Wir halten dieses Vorgehen nicht für sachgerecht.

Da in o.g. und im Ausschuss dargelegten Sache kein Beschluss gefasst wurde, stellen wir folgenden Antrag:

Es wird noch in 2019 eine Spezialmaschine zur Intensivreinigung des Bodenbelages an einer Musterfläche getestet. Die Reinigung findet entweder in der Kaiserstraße, Eichhornstraße oder am Unteren Markt statt. Die Verwaltung stellt den vorher-nachher-Vergleich mittels Bildern und sonstiger Dokumentation her und berichtet dem Ausschuss danach rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2020.

Begründung:
Mit den herkömmlichen, durch "Die Stadtreiniger" eingesetzten Kehrmaschinen wird nur loser Schmutz, wie z. B. Sand, Staub, Zigarettenkippen, Laub usw. aufgenommen. Flecken, die durch Flüssigkeiten unterschiedlichster Art verursacht werden, können mit Standard-Kehrmaßnahmen nicht beseitigt werden. Ebenso wenig können durch maschinelle Kehrmaßnahmen Kaugummis entfernt werden, die mit dem Pflasterbelag/Asphalt fest verbunden sind. Es sei hierzu angemerkt, dass der im Jahr 2018 ausgebliebene Regen in den Sommermonaten für die fehlende "natürliche" Reinigung des Granitpflasters und der damit einhergehenden zunehmenden Verschmutzung mit verantwortlich war.
Das Entfernen solch ästhetischer Verschmutzungen, wie Flecken verursacht durch div. Flüssigkeiten und Kaugummis liegt nicht in der Zuständigkeit der städt. Straßenreinigungsanstalt "Die Stadtreiniger", sondern bei der Abteilung Tiefbau als Straßenbaulastträger (Straßenunterhaltung). Der Aufwand für die Entfernung dieser optischen Beeinträchtigungen kann nicht auf die Straßenreinigungsgebühr umgelegt werden, weshalb diese Mittel aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssen.
In anderen Kommunen, wie z. B. Essen, Delmenhorst, Wesel, Göttingen zeigt sich in sanierten Fußgängerzonen mit hochwertigem Granitpflaster oftmals eine gleichgelagerte Problematik bzw. besteht das Bedürfnis verunreinigte neu gepflasterte Flächen wieder sauber wie am ersten Tag zu bekommen, was auch in diesen Städten dem Straßenbaulastträger (i. d. R. Tiefbauamt) obliegt.
Der in Würzburg verbaute Tittlinger Feinkorn Granit ist laut Hersteller verwitterungsbeständig, polierfähig und gegen chemische Aggressoren stabil, weshalb eine sogenannte Intensivreinigung mit Spezialmaschinen auch in Würzburg möglich erscheint. Diese maschinelle Reinigung mit einer Spezialmaschine ist allerdings sehr zeitaufwändig und lärmintensiv (Arbeitsgeschwindigkeit im "Kriechgang" und nur bei mind. 10 Grad plus möglich) und kann z. B. in Bereichen, wie in der Kaiserstraße aufgrund der starken Frequentierung durch Fußgänger (beginnend in den Morgenstunden), dem Lieferverkehr am Vormittag und durch die tagsüber praktisch permanente Befahrung mit der Straßenbahn nur abends bzw. nachts effektiv durchgeführt werden.
Eine Spezialmaschine, die in der Lage ist Pflasterflächen, die von Flecken durch div. Flüssigkeiten verschiedenster Art verursacht wurden, zu reinigen, befindet sich aktuell nicht im Fuhrpark der Stadt Würzburg und müsste extra angeschafft werden. Die Anschaffungskosten für eine entsprechend leistungsfähige selbstfahrende Spezialmaschine (z. B. Steambeast der Fa. Zaugg) belaufen sich derzeit auf 368.500 € (Anschaffungskosten in der Stadt Freiburg 2018).
Alternativ kann eine solche Spezialmaschine auch angemietet bzw. die Dienstleistung durch den Straßenbaulastträger vergeben werden. Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Aussage verschiedener Fachbetriebe auf 3,50 € bis 5 €/m² zzgl. MwSt. (z. B. bedeutet das für die Eichhornstraße mit rd. 6.000 m² Kosten i. H. von 21.000,00 € - 30.000,00 € zzgl. MwSt. für eine einmalige Intensivreinigung).
Gegebenenfalls sollte aufgrund der hochpreisigen Investition für eine Spezialmaschine zunächst eine einmalige Testreinigung auf einer ausgewiesenen Referenzfläche in der Kaiser-, Eichhorn- oder Spiegelstraße im Dienstleistungsverhältnis durchgeführt werden. Nach dieser Testreinigung und den dann vorliegenden Erkenntnissen, kann geprüft werden, ob das Ergebnis zielführend und zufriedenstellend war. Ebenso kann geprüft werden, wie nachhaltig der "saubere" Effekt gegeben ist, so dass abschließend über die weitere Vorgehensweise (Neukauf einer Spezialmaschine oder regelmäßige Vergabe der Dienstleistung nach Bedarf durch den Straßenbaulastträger zu Lasten des städt. Haushalts) entschieden werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen