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Antrag / Anfrage / Rede

Städtische Mitarbeiter in Corona-Zeiten

Fürsorgepflicht für Arbeitnehmer hat nicht nur die Stadt

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Nachdem meine Anfrage zu diesem Thema in keinster Weise beantwortet wurde, frage ich erneut an. Dazu muss ich vorbemerken, dass auch nicht städtische Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer wahr nehmen; dies ist keine kommunale Allein-Aufgabe oder eine solche, die nur einer staatlichen Stelle zukommt.

1. Wieviel städtische Beamte und Angestellt wurden von ihren Bereichs- /Referatsleitern/Vorgesetzten in eine Freistellung geschickt, ohne das dadurch Mehrstunden oder Urlaube abgebaut werden?

2. Sind diese die genannten „74 Reserve" bzw. „46 Pool" Mitarbeiter

3. Beziehen sich die unter 2) genannten Zahlen auf die gesamt Stadtverwaltung?

4. Aus welchen Gründen konnten die „Risikogruppe 16) genannten Mitarbeiter nicht arbeiten? Liegt es an mangelnden Einzelzimmern?

5. Hat man versucht durch Schichtänderungen oder andere Varianten diesen Mitarbeitern eine Arbeitsmöglichkeit zu schaffen? Wenn ja, warum hat das nicht geklappt?

6. Wie arbeiten diese Mitarbeiter in „Normalzeiten" , wo eine Übertragung von Viren und Bakterien in vielfältiger Weise möglich ist.

7. Was heißt die Angabe Stichtag 8.April – sind die o.g. Zahlen also nur für diesen Tag geltend? Wie hoch ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter bis Ende April, respektive für den 1.-15.4.?

8. Eine Auswertung sei nur erfolgt bei „genehmigten Abwesenheiten" – heißt das, dass es auch nicht genehmigte Abwesenheiten gab bzw. wie hoch ist also die Zahl deren , die nicht ausgewertet wurden.

9. Wie hoch ist das Überstunden"konto" zum 29.2.2020, zum 31.03.2020 und dann am 30.4.2020 aller städtischen Beschäftigten?

10. Bei der Erläuterung zu Freistellungsgründe „Kinderbetreuung" schreiben Sie, dass es einen Anspruch auf Freistellung gibt, wenn die „Betreuung anderweitig nicht gewährleistet werden kann" – gilt dies auch in Nicht-Corona-Zeiten? Welche Gründe werden hierunter noch summiert? Nach welcher Rechtsvorschrift ergibt sich dies?