Antrag / Anfrage / Rede
Tourismusabgabe für Würzburg
Andere Städte längst mit sprudelnden Einnahmen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit beantragen wir
1. Die Stadt prüft die Einführung einer Tourismusabgabe für Gäste
2. Die Verwaltung legt dem Stadtrat die Entscheidung zur Beschlussfassung mit allen
relevanten Aspekten, die für oder gegen die Einführung sprechen, sowie ggf. die
Höhe, vor.
Begründung:
Wie der Bericht im CTW Ausschuss zeigte verzeichnen wir mittlerweile ca 1 Millionen
Gästeübernachtungen pro Jahr. Eine Tourismusabgabe wird nicht erhoben. Wir begrüßen
sehr, dass unsere Stadt für Gäste so attraktiv ist. Die Wertschöpfung und dadurch bedingte
Arbeitsplätze im Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel sind nicht unerheblich.
Gleichwohl ist es heute vielfach üblich, dass sich Gäste an der Infrastruktur der Stadt
beteiligen und wird auch nicht als negativ wahrgenommen.
Beispiele aus anderen Städten gibt es genügend:
Amsterdam. Die Stadt führt neben der Touristenabgabe eine zusätzliche Bettensteuer ein.
Zusätzlich zu der Abgabe von sieben Prozent der Hotelrechnung werden künftig drei Euro
pro Nacht und Gast fällig, kündigte die Stadtverwaltung im Mai an. Das Geld soll auch in den
Erhalt des historischen Stadtbildes fließen.
In Wertheim wird eine Kurtaxe auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung befreit. Fällig werden bei privat veranlassten Aufenthalten 1,00 € pro Person und Nacht. Da die City Tax Wertheim eine „echte Kurtaxe“ ist, erhalten Sie bei Zahlung eine Gästekarte, welche ermäßigte Eintritte zum Beispiel in Museen gewähr Die Stadt Trier erhebt seit 01. Januar 2018 eine Beherbergungssteuer (City Tax) auf privat veranlasste, entgeltpflichtige Hotelübernachtungen. Berufliche Übernachtungen sowie Reisen zum Fortbildungszweck sind von der Beherbergungssteuer befreit.3,5 % City Tax auf den Bruttoübernachtungspreis In Münster wird seit 01. Juli 2016 eine Beherbergungsteuer auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.4,5 % auf den Bruttoübernachtungspreis (ohne Frühstück oder sonstige Leistungen In Hamburg wird seit 01. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen im Rahmen einer Businessreise sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit. Berechnet wird pro Gast und pro Nacht, Bemessungsgrundlage ist der Nettoübernachtungspreis (ohne Frühstück oder sonstige Leistungen): 2,00 € bei Nettoübernachtungspreis bis 100,00 € in Frankfurt wird ab 01. Januar 2018 ein Tourismusbeitrag auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Geschäftsreisende sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.2,00 € pro Person und Tag, An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag In Dresden wird seit 01. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen im Rahmen einer Geschäftsreise sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.6 % des Bruttoübernachtungspreis
Mit freundlichen Grüßen