Pressemitteilung
ÖDP fragt zu Sparkassen nach – gibt es hohe Ausschüttungsbeträge?
Rechtsgutachten soll Spielräume aufzeigen
Die ÖDP in Würzburg hat für die kommende Stadtratssitzung ein Rechtsgutachten zur Gewinnbeteiligungspraxis der Sparkasse beantragt. Folgender Antrag wurde gestellt:
Die Stadt Würzburg gibt ein externes Rechtsgutachten in Auftrag, daß insbesondere folgende Fragen klärt:
- Was kann bzw. muss die Sparkasse Mainfranken mit den jährlichen Überschüssen machen?
- Welchen Ermessenspielraum hat hier die Sparkasse?
- Wo ist dieser Ermessenspielraum begrenzt, sei es durch Gesetz, Verordnung, Rechtsprechung oder sonstiger Rechtsregelung?
- Trifft es zu daß evtl. Ausschüttungen „sonstige Einnahmen im Sinne von Art. 62 GO“ sind und nach der Rechtssystematik dieses Artikels eine Erhöhung von kommunalen Steuern (Grund-, Gewerbesteuer usw.) ausgeschlossen ist, bevor nicht die Ausschüttung von Rücklagen der Sparkasse geprüft wurde.
- Stimmen die Daten wie sie sich aus der Anlage – Tabelle Bürgerforum Landsberg am Lech e.V. – zum 31.12.2013 ergeben, insbesondere die darin bezeichnete mögliche Ausschüttungsbetrag von 145,3 Millionen Euro?
Das Gutachten wird dem Stadtrat zur weiteren Beratung – spätestens bis 30.06.2015 – vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Binder