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Pressemitteilung

ÖDP Stadträte Braun und Binder über skandalöses Gutachten empört

„Wir lassen uns von den Freihandelsbefürwortern keinen Maulkorb verpassen“

„Das geht nun wirklich zu weit!“ kommentieren die ÖDP-Stadträte Raimund Binder und Heinz Braun das soeben vorgelegte Gutachten des  Bundestags. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes besagt, dass es den Kommunen künftig verboten sein soll, über das Thema Freihandelsabkommen zu reden und die möglichen Auswirkungen im Stadtrat zu erörtern. Zitat aus dem Gutachten: „Weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen stehen Befassungs- oder Beschlusskompetenzen im Hinblick auf eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zu.“

Anstatt die Bedenken der Mehrheit der Bürger und der Kommunen ernst zu nehmen und endlich die Geheimverhandlungen zu beenden, sollen Diskussionen darüber im Keim erstickt werden.  „Wir sehen uns in der Befürchtung bestärkt, dass sich das sogenannte Freihandelsabkommen mehr und mehr zu einer Freihandelsdiktatur entwickelt.“

Die ÖDP-Stadträte fordern nun Oberbürgermeister sowie die Stadtratskollegen der großen Parteien auf, ihren Parteikollegen in der Bundesregierung, die diese Freihandelsabkommen noch immer decken,  einen Protestbrief zu schreiben –  ungeachtet der Androhung, dass die Bundesregierung die Kommunen verklagen könnte, wenn der Stadtrat das Thema auf die nächste Tagesordnung setzt. „Noch bestimmen wir selbst, über was wir in unserem kommunalen Gremium sprechen wollen und über was nicht“, so Binder und Braun.

Vor allem das Freihandelsabkommen TISA soll den Dienstleistungsbereich neu ordnen. Von Eingriffen in ihre Selbstbestimmung könnten sämtliche kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Stadt- und Gemeindewerke und andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge betroffen sein. Deshalb sieht die ÖDP  auch die kommunalen Spitzenverbände in der Pflicht: „Sie dürfen sich diesen Maulkorb nicht gefallen lassen.“ Braun verweist auf ein Schreiben des Bayerischen Städtetags  vom 11. August 2014, das klargestellt hat, dass es den Kommunen erlaubt sei, sich mit dem Thema zu befassen, wenn es einen örtlichen Bezug gibt.