Pressemitteilung
Sondersitzung zur Schulentwicklung
Viele Fragen zum Schulentwicklungsplan müssen geklärt werden
Die ÖDP Fraktion beantragt eine Sondersitzung des Stadtrates zum Thema Schulinvestitionsprogramm, wie wir dies bereits in der Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan und in der Stadtratssitzung dazu gefordert haben. In der Sondersitzung müssen insbesondere die
- „kritischen“ Fragen z.B. Mittelschulzentrum,
- die Prioritäten z.B. welche Schulen zuerst, in welchen Stadtteilen
- welche Gebäude bleiben erhalten, welche werden veräußert oder anderweitig genutzt?
geklärt werden.
Begründung:
1. Die abgeleiteten Handlungsempfehlungen nach / aus dem Schulentwicklungsprogramm unternehmen den Versuch, die komplexen Themenbereiche in erste konkrete Handlungslinien zu bündeln bzw. diese aufzuzeigen.
2. Eine ausführliche Beratung ist aber deshalb dringend nötig, da es bei der Schulentwicklungsplanung nicht nur um eine kurzfristige Maßnahme, sondern um einen Rahmen, der die nächsten 15-20 Jahre gelten und wirken soll, geht. Zudem sind die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Würzburg so enorm, dass eine Befassung nicht in den jährlichen Haushaltsberatungen ausreicht. Vielmehr hat sich in der Vergangenheit das Prozesshafte, über Jahre geplante Vorgehen – z.B. Ertüchtigung der Naturwissenschaftlichen Räume – als sinnvoll erwiesen.
3. Über wesentliche Maßnahmen sollten dann ein möglichst breiter Konsens bzw. Beschlüsse erfolgen, welche dann von der Schulverwaltung umzusetzen sind.
4. Wir plädieren für eine Prioritätenliste gegliedert nach Baulichen, Organisatorischen und sonstigen Maßnahmen. Diese ist im vorliegenden Plan und im Beschlussvorschlag nicht enthalten. An dieser Prioritätenliste muss sich ein konkreter Gesamtfinanzierungsplan ableiten bzw. hierzu aufgestellt werden, der alle Maßnahmen – Neubau-Investitionen, energetische Sanierungsmaßnahmen etc. – einschließt.
5. Dringender Handlungsbedarf sehen wir in der Lösung der Mittelschulfrage (Standorte, Zusammenlegungen etc.). Hierzu gibt der Plan genügend Hinweise, die jetzt im Rahmen dieses Prozesses in einen Beschluss umgesetzt werden müssen.
6. Die im Schulentwicklungsplan aufgelisteten Handlungsempfehlungen müssen gewichtet bzw. priorisiert werden; geringfügige Maßnahmen stehen jetzt gleichwertig neben umfassenden Investitionsmaßnahmen, kurzfristige neben langfristigen.
7. Ein Grundsatzbeschluss wie er jetzt vorgelegt wird, ist nicht zielführend oder auch überflüssig, da er nur vage Absichtserklärungen enthält und eine Auflistung aller angenommenen Gesamtkosten. Diese waren schon vorher bekannt. An die vage Absichtserklärung muss sich – z.B. bei Änderung der Haushaltslage – niemand halten. Die grundsätzliche Übereinkunft der im Stadtrat vertretenen Gruppierungen ist schon durch bisherige Beschlüsse festgestellt und im Haushalt sichtbar geworden. Die „heißen Eisen“, also die Klärung der strittigen Fragen, müssen aber vor Aufstellung eines Investitionsplanes erfolgen und können und sollten nicht in die Nähe der Haushaltsberatungen gerückt werden.
Raimund Binder, ÖDP-Fraktionsvorsitzender